Dienstunfähigkeit: Auch Beamte sollten sich gegen den Verlust Ihrer Arbeitskraft absichern!
Sicherlich ist ein Beamter in Deutschland durch seinen Dienstherrn im Bereich der Rentenvorsorge (Pension) und Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (Dienstunfähigkeit) besser gestellt als der „normale“ Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Dennoch unterliegt er den gleichen Risiken, bzw. Die uniformierten Beamten haben zum Teil ein größeres Risiko. So wird jeder 3. bis 4. Beamte vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Und auch in diesem Fall entstehen finanzielle Einbußen, welche durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert werden sollte.
Wo liegt der genaue Unterschied zwischen Dienstunfähig und Berufsunfähig?
Um dies genauer zu betrachten ein kleiner Ausschnitt aus dem Bundesbeamtengesetz § 44:
1) 1Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. 2Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. 3In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.
(4) 1Zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand kann die Beamtin oder der Beamte nach dem Erwerb der Befähigung für eine neue Laufbahn auch ohne Zustimmung in ein Amt dieser Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt versetzt werden, wenn eine dem bisherigen Amt entsprechende Verwendung nicht möglich und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist. 2Das neue Amt muss derselben Laufbahngruppe zugeordnet sein wie das derzeitige Amt. 3Für die Übertragung bedarf es keiner Ernennung.
Der Dienstherr prüft also bei Beamten auf Lebenszeit (BaL) ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt oder ob Ihm eine andere Tätigkeit zuzumuten ist. Brauche ich also eine Dienstunfähigkeitsversicherung wenn ich bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe? Die Antwort lautet „Jein“, denn in meisten Fällen liegt bei der Versetzung in den Ruhestand auch eine Bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor. Sollten Sie aber noch keine Absicherung haben, würden wir Ihnen als Beamter/in zu einer Dienstunfähigkeitsversicherung raten.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist im Endeffekt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Zusatzklausel Dienstunfähigkeit. Diese Klauseln sind je nach Versicherer wieder unterschiedlich formuliert und demnach auch von der Qualität ganz unterschiedlich. Auch „uniformierte Beamte“ sollten genau auf die Formulierungen der Dienstunfähigkeitsklausel achten. So gibt es zu Beispiel für Polizisten, Vollzugsbeamte und Soldaten ganz individuelle Klauseln auf dem deutschen Markt. Deshalb nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung als Versicherungsmakler bei der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes. Es kostet Sie keinen Cent mehr als wenn Sie Ihren Versicherungsschutz selbst online beantragen würden.
Für Beamte auf Widerruf (BaW) und Beamte auf Probe (BaP) gelten nochmal ein paar Besonderheiten. Denn sollten Sie in den ersten 5 Jahren (60 Monaten) aufgrund von Krankheit Dienstunfähig werden, so werden Sie nicht Frühzeit in den Ruhestand versetzt und haben somit keinen Anspruch auf eine Ruhegehalt, sondern Sie werden Rückwirkend in der Deutschen Rentenversicherung versichert. Die Beamtenlaufbahn ist somit beendet. Deshalb sollten Beamte Widerruf und Probe darauf achten, das Ihre Absicherung in der Phase dementsprechend höher ist.
Beispielrechnung zur Dienstunfähigkeit:
Beispiel anhand eines 32 jährigen Gymnasiallehrers (Beamter auf Lebenszeit): ledig, keine Kirchensteuer, Besoldung A13 Stufe 4, Amtszulage 126,00 €. Aus diesen Vorgaben ergibt sich ein monatlicher netto Dienstbezug von: 3.188,85€. Würde dieser Lehrer jedoch morgen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden (Dienstunfähigkeit), würde er ein netto Ruhegehalt von 1.559,42€ erhalten. Das macht eine Differenz (Versorgungslücke) von 1.629,43€. Zu berücksichtigen ist auch, dass vom netto Ruhegehalt die private Krankenversicherung noch bezahlt werden muss.