Beamte

Spezialist für den öffentlichen Dienst und Beamte

Als Finanz- und Versicherungsmakler in Hannover haben wir uns auch auf den öffentlichen Dienst mit seinen Besonderheiten spezialisiert und bilden uns hier stetig fort. Seit Jahren betreuen und beraten wir vor allem Lehrer und Polizisten sehr erfolgreich.

Beamte stehen in einem Besonderen Dienstverhältnis zum Staat und haben als Arbeitgeber immer eine Behörde des Bundeslandes oder der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Beamtenverhältnis gehen beide Seiten auch bestimmte Rechte und Pflichten ein. In unserer Tätigkeit als Versicherungsmakler möchten wir uns hier aus Relevanz auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn beschränken.

§78 Bundesbeamtengesetz: Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und Ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei Ihrer amtlichen Tätigkeit und in Ihrer Stellung. Eine gleichlautende Regelung für die Länder ist in §45 Beamtenstatusgesetz enthalten.

Beamtenversorgung

Ein wichtiger Bestandteil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist die Beamtenversorgung. Die Beamtenversorgung umfasst das Ruhegehalt zur Alterssicherung, (Pension) als auch das Witwen- und Waisengeld, sowie Unfallfürsorgeleistungen. Das Ruhegehalt dient auch als Basisbaustein bei Dienstunfähigkeit (vorzeitige Versetzung in den Ruhestand).

Trotz der guten Versorgung durch den Dienstherrn haben aber auch die Beamtinnen und Beamten eine Rentenlücke und finanzielle Einbußen bei Dienstunfähigkeit welche es zu schließen gilt. Noch größer ist finanzielle Lücke wenn Sie Dienstanfänger und noch keine Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit sind.Gern informieren wir Sie weitergehend hierzu und erstellen Ihnen eine individuelle Versorgungsanalyse.

                   Dienstunfähigkeit             Altersvorsorge             Krankenversicherung

Wussten Sie, das es nur noch rund 10 Versicherer gibt die eine Dienstunfähigkeitsklausel anbieten? Aber obacht, Dienstunfähigkeitsklausel ist nicht gleich Dienstunfähigkeitsklausel. Dort gibt es gravierende Unterschiede. Zudem müssen Sie beachten, dass Sie erst Ansprüche bei Ihrem Dienstherren geltend machen können wenn sie Beamter/in auf Lebenszeit sind. Für die Zeit davor ist Ihre Versorungslücke größer. Hierfür gibt es auch spezielle Dienstanfänger-Policen.

Für den Sicherheitsbereich wie Polizei, Feuerwehr, Soldaten etc. gibt es wiederrum spezielle DU-Klauseln.

Ähnlich ist es bei der privaten Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe. Auch hier gibt es gravierende Unterschiede.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und lassen Sie sich informieren und individuell beraten.

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