Krankenversicherung Beamte

Krankenversicherung für Beamte!

Für den Beamten macht es in der Regel Sinn sich für die private Krankenversicherung zu entscheiden. Dies liegt einfach an der Beihilfeverordnung, welche bereits 50-80% der Kosten abdeckt und somit nur die Differenz von 20-50% privat versichert werden muss. Sprich ich bekomme die „guten Leistungen“ einer privaten Krankenversicherung zu einer attraktiven Prämie.

Zudem muss bei der gesetzlichen Krankenversicherung der volle Beitrag von 14,00% + Zusatzbeitrag vom Beamten allein übernommen werden! Deshalb macht die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung für den Beamten nur in ganz wenigen Situationen Sinn.

Anhand unseres 32 jährigen Lehrers ergibt sich daraus folgendes Rechenbeispiel, wenn er sich gesetzlich bei der Techniker Krankenkasse versichern würde, würde er inkl. der Pflegepflichtversicherung 750,92€ im Monat bezahlen. Sollten einmal Kinder hinzukommen wären diese beitragsfrei mitversichert. Bei namenhaften Versicherungsunternehmen mit guten und sehr guten Beihilfetarifen würde unser Lehrer zwischen 280,00€ bis 380,00€ monatlich bezahlen. Zusätzlich genießt er dort einen umfassenderen Versicherungsschutz, so sind Beispielsweise schon 2-Bettzimmer und Chefarztbehandlung sowie der Zahnschutz mitversichert. Der gesetzlich Versicherte müsste dies über eine Zusatzversicherung abschließen sofern es gewünscht ist. (es wurde vorausgesetzt das er mit 29 Jahren von dem Ausbildungstarif in den Volltarif gewechselt hat, da bei der privaten Krankenversicherung das Eintrittsalter eine Rolle spielt)

Also allein aus monetärer Sicht ist die Entscheidung private Krankenversicherung sinnvoll, zudem erhalte ich noch die besseren Leistungen. Nicht von ungefähr sind 85% der Beamten privat krankenversichert. Auch wenn noch 2 Kinder hinzukommen würden, würde sich die private Krankenversicherung noch rechnen. Ein Kindertarif kostet zwischen 41,00 bis 60,00€ monatlich in gutenTarifen. 

Warum also gesetzlich versichern? Nun der Zugang zur privaten Krankenversicherung unterliegt einer Gesundheitsprüfung. So kann es sein das einem aus gesundheitlichen Gründen der Zugang verteuert oder verwehrt wird. Auch für Alleinerziehende mit mehreren Kindern und einer halb bis dreiviertel Stelle könnte die Rechnung der gesetzlichen Krankenversicherung von Vorteil sein.

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Tarife für Auszubildende und Referendare

Alle Versicherungsunternehmen die Beihilfetarife anbieten, bieten in der Regel auch entsprechende Ausbildungstarife an. Diese Ausbildungstarife bieten schon den umfassenden Versicherungsschutz, kosten jedoch während der Ausbildung oder des Referendariats nur einen Bruchteil der normalen Prämie. Schließlich ist man als „Azubi“ oder Referendar ja auch noch kein Großverdiener. Ein paar aktuelle Beispiele:

18 Jahre, Duale-Ausbildung Landesinspektor/in: gute Tarife zwischen 67,59€ bis 122,80€

30 Jahre, Lehramtsreferendar/in: gute Tarife zwischen 83,70€ bis 108,26€

Das heißt aber nicht, dass der günstigste Ausbildungstarif nach Umstellung in den Normaltarif immer noch der günstigste ist. Und umgekehrt der teuerste Ausbildungstarif bleibt hinterher nicht automatisch der teuerste Normaltarif. Deshalb empfehlen wir immer sich auch die Kosten des zukünftigen Normaltarifes anzuschauen.

Wir beraten Sie gern! 

Auszüge der Beihilfe in Niedersachsen

Bemessungssätze

  • Beihilfeberechtigte 50 %
  • Beihilfeberechtigete mit mehr als einem Kind 70 %
  • Versorgungsempfänger 70 %
  • Kinder 80 %

Ambulante Behandlung

  • Ärztliche Behandlung bis Höchstsatz GOÄ
  • Heilpraktiker Mindestsatz GebüH und max. Regelhöchstsatz GOÄ
  • Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge
  • Fahrtkostenbeförderung
  • Hilfsmittel gemäß Beihilfekatalog/-höchstsätze
  • Keine Beihilfe bei Sehhilfen für Erwachsene
  • Rehabilitationsmaßnahmen alle 4 Jahre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise)
  • Heilkuren nur im Aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 EUR

Zahnbehandlung

  • Zahnärztliche Behandlung bis Höchstsatz GOZ
  • Kieferorthopädie bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr
  • Keine Beihilfe für große Brücken und in der Anwärterzeit
  • M+L zu 40 % anerkannt
  • Edelmetall, Keramik zu 40 % anerkannt
  • Max. 4 Implantate je Kiefer

Krankenhausbehandlung

  • Regelleistungen
  • Keine Wahlleistungen
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